Organe

Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der/die Verbandsvorsteher/in. Die Verbandsversammlung kann Beiräte bilden, dies erfolgte bislang nicht.

Verbandsversammlung
Der/die Vorsitzende wird die Verbandsversammlung mindestens zweimal im Jahr einberufen. Die Verbandsversammlung besteht aus sieben Vertreterinnen oder Vertretern je Zweckverbandsmitglied, die von den Kreistagen entsandt werden, sowie den jeweiligen Landräten, die ihrerseits einen Vertreter benennen können.
Abweichend von dem sonst üblichen Abstimmungsprozedere haben die Entsandten kein eigenes Stimmrecht, sondern sie üben gemeinschaftlich das Stimmrecht des von ihnen vertretenen Mitgliedes aus. Die Willensbildung hat innerhalb der Gruppe vorab zu erfolgen. Weitere Einzelheiten sind der im Menüpunkt „Download“ abrufbaren Verbandssatzung zu entnehmen.

Verbandsvorsteher/in
Der/Die Verbandsvorsteher/in und seine/ihre Vertretung werden von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der gesetzlichen Vertreter/innen der dem Zweckverband angehörenden Mitglieder auf die Dauer von 2,5 Jahren, längstens für die Dauer des Hauptamtes gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Dem/Der Verbandsvorsteher/in obliegt die Geschäftsführung sowie die übrige Verwaltung des Zweckverbandes. Er/Sie hat die Beschlüsse der Verbandsversammlung vorzubereiten und auszuführen.

BAVN
Bioabfallverband Niederrhein

Rathausmarkt 3
D-41747 Viersen

 
 

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